Gebühren nach aktueller Wirtschaftssatzung für das Jahr 2024

unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Mehrwertsteuer

 
EUR   EUR
(einschl. MwSt.)
 §5
 Der Gebührensatz je Kubikmeter verkauften Wassers wird festgesetzt auf  2,07   2,21
Die Grundgebühr wird nach der Größe der eingebauten Wasserzähler berechnet und beträgt pro Monat:
       
bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis  Q3 = 4 m³/Std. 12,00   12,84
bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 4 m³/Std. bis Q3 = 10 m³/Std. 32,40   34,67
bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 10 m³/Std. bis Q3 = 16 m³/Std. 51,60   55,21
       
bei Großwasserzählern mit einer Nennweite – bis   80 mm 73,50   78,65
bei Großwasserzählern mit einer Nennweite – bis 100 mm 91,80   98,23
bei Großwasserzählern mit einer Nennweite – bis 150 mm 123,90   132,57
       
bei Verbundzählern mit einer Nennweite – bis   80 mm 190,00   203,30
bei Verbundzählern mit einer Nennweite – bis 100 mm 222,00   237,54
bei Verbundzählern mit einer Nennweite – bis 150 mm 275,00   294,25
Die Gebühr für die Ausgabe eines Standrohres beträgt: 59,72   63,90
 
Zuzüglich wird eine Gebühr für die Bereitstellung eines Standrohres nach der Größe des eingebauten Wasserzählers berechnet und beträgt pro Tag:
bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis Q3 = 10 m³/Std. 1,40   1,50
bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss ab Q3 = 10 m³/Std. bis Q3 = 16 m³/Std. 2,40   2,57
Der Aufwendungsersatz für die Wasserzählerüberprüfung beträgt: 80,00   85,60
       
Der Aufwendungssatz für die Einstellung und Wiederaufnahme der Wasserversorgung gem. § 23 der Wasserversorgungssatzung beträgt jeweils: 50,00   53,50
und während der Rufbereitschaft 74,77   80,00
       
Der Beitragssatz zur Ermittlung des einmaligen Beitrages ( § 2 Entgeltsatzung) für den Grundstücksanschluss je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche wird für die erstmalige Herstellung auf  3,62   3,87
und für die räumliche Erweiterung festgesetzt auf  3,43   3,67