Schutz der Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frosteinwirkung

Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes können empfindliche Schäden an Wasserleitungen und Wasserzählern zur Folge haben. Frei liegende Wasserleitungen und Wasserzähler in unbeheizten Räumen können schnell einfrieren, besonders gefährdet sind Wasserleitungen, die in Außenwänden und Gärten liegen, sowie Leitungen, die in der Nähe von unverschlossenen Öffnungen vorbeiführen. Viele Schäden können vermieden werden, wenn die Kundinnen und Kunden rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen. Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle gibt daher nachstehende Empfehlungen zur Vermeidung von Frostschäden:

Alljährliche Vorbereitungen vor Beginn der Frostgefahr

  • Halten Sie Fenster und Türen in Räumen, in denen sich der Wasseranschluss und die Wasserzähleranlage befinden, stets geschlossen. Ersetzen Sie rechtzeitig beschädigte Fenster, setzen Sie schlecht schließende Außentüren instand, um das Eindringen kalter Luft oder Durchzug zu verhindern.
  • Umhüllen Sie Wasserzähler und freiliegende Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen mit geeigneten Isolierstoffen. Achten Sie darauf, dass das Isoliermaterial stets trocken bleibt.
  • Decken Sie Wasserzählerschächte, die außerhalb von Gebäuden liegen, gut ab und sorgen Sie mit Dämmmaterial oder hölzernen Zwischenböden zusätzlich für Frostschutz im Schacht. Absperrventile und Wasserzähler sollten jedoch weiter zugänglich bleiben, sehen Sie deshalb im Dämmstoff eine passende Öffnung vor, die sich leicht öffnen und wieder verschließen lässt.
  • Entleeren Sie sämtliche Leitungen, die im Winter nicht gebraucht werden, insbesondere im Garten, an der Terrasse oder in der Garage.
  • Auch Bauanschlüsse für Rohbauten sind bei Frost gefährdet und sollten entsprechend geschützt werden.

Besondere Maßnahmen bei strengem Frost

Bei strengem Frost dichten Sie die geschlossenen Fenster und Türen in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern zusätzlich frostsicher ab. Zur Abdeckung von Flächen können Strohmatten, Decken, Säcke, Pappe oder vergleichbare Materialien in möglichst dicker Schicht dienen. Dichten Sie Spalten und Ritzen durch Wülste mit Stroh- oder Altpapierfüllung besonders ab.

  • Schließen Sie Hauptabsperrhähne während der Nacht, erforderlichenfalls auch tagsüber. Entleeren Sie die Stockwerkswasserleitungen (Bezeichnungsschilder an den Absperrhähnen erleichtern ihre Auffindbarkeit). Alle Zapfstellen sind kurz zu öffnen und nach dem Entleeren der Steigstränge sofort wieder zu schließen. Entleeren Sie notfalls auch im Kellergeschoss die Leitung bis zum Hauptabsperrhahn.
  • Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen ist das Wasser langsam zufließen zu lassen. An den höchstgelegenen Zapfstellen muss die Leitung entlüftet werden (Leerlaufhähne schließen).
  • Genügen die Maßnahmen zum Schutz vor Einfrieren nicht, so kann der Ausfluss eines dünnen Wasserstrahls aus Leerlaufhähnen erwogen werden.
  • Eingefrorene Innenleitungen dürfen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer aufgetaut werden. Vielmehr ist ein Fachmann heranzuziehen, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird.

Wichtige Hinweise:

  • Der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, um Hausanschluss und Wasserzähler frostsicher zu machen oder gegen andere Schäden zu schützen.
  • Für alle Schäden, die durch Frosteinwirkung an den Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, sind die Kosten vom Anschlussnehmer zu tragen.
  • Reparaturen von Hausanschlüssen und Wasserzählern fallen in den Verantwortungsbereich des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle.
  • Bei Schäden an Hausanschluss oder Wasserzähler sollte keine Zeit verloren werden: Melden Sie diese sofort Ihrem Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle.