Information nach §45 TrinkwV -> Amtsblatt – Mitteilung vom Dezember 2025
Gem. §45 TrinkwV informieren wir Sie über Eckdaten der Wasserversorgung und verweisen auf die Veröffentlichungen auf unserer Homepage (www.trollmuehle.de).
- Angaben zu Aufbereitungsmittel und Desinfektionsverfahren
- Ergebnisse zu Trinkwasseruntersuchungen auf den Parameter Legionellen sepc., sofern entsprechende Untersuchungen stattfanden:
keine im Betrachtungszeitraum
- Informationen der Anschlussnehmer gem. §45 (4) TrinkwV, Zahlenbezug zum Wirtschaftsjahr 2024
- Gebühren des gelieferten Trinkwassers:
2,21 €/m³ bzw. 0,221 Ct. pro Liter inkl. MwSt. plus
12,84 € pro Zähler (Haushaltszähler) im Monat
- Abgenommene Wassermenge: 2.017.395 m³ in 2024, Vgl. 2023 = 2.026.729 m³
- Durchschnittliche jährlich abgenommene Wassermenge für vergleichbare Haushalte:
111,5 Liter pro Einwohner und Tag für Haushalte & Kleingewerbe
124,4 Liter pro Einwohner und Tag gesamt
- Informationen nach §46 TrinkwV
Gez. Rika Glöde, Werkleitung
Ortsnetzerneuerungen /-erweiterungen 2026
Im laufenden Geschäftsjahr sind u. a. folgende Maßnahmen (Ortsnetzerneuerungen /-erweiterungen) in unserem Versorgungsgebiet geplant:
| Ortsgemeinde | Straße |
| Bingerbrück (mit Stadt und Westnetz) | Koblenzer Straße, Am Rupertsberg |
| Bretzenheim (mit OG) | Kleine Straße, Kreuzstraße (Erneuerung Hausanschlüsse, Schieber und Hydranten) |
| Dörrebach | Schulstraße |
| Guldental | Rotenbergstraße, Auf dem Wörth |
| Gutenberg | Schulstraße (Planung, Bau voraussichtlich in 2027) |
| Hargesheim (mit OG) | Alfred-Delp-Straße, Verlängerung Kirchstraße |
| Langenlonsheim (mit OG) | Löhrstraße |
| Münster-Sarmsheim | Hochstraße |
| Schöneberg (mit OG) | Soonwaldstraße (Schieber und Hydranten, Hausschieber) |
| Stromberg (mit Stadt) | St.-Jakobus-Straße (Schieber und Hydranten) |
| Waldalgesheim (mit LBM) | Rümmelsheimer Straße |
| Waldlaubersheim | Enggasse, Bachgasse |
| Windesheim | Römerbergblick (teilweise), Bgm.-Dielhenn-Straße bis Kreuznacher Straße |
Wir geben Ihnen hiervon Kenntnis, um schon jetzt auf Störungen in der Wasserversorgung während der Bauzeit hinzuweisen. Wir werden uns jedoch bemühen, diese auf ein Minimum zu reduzieren. Selbstverständlich werden wir uns mit den betroffenen Anwohnern zu gegebener Zeit rechtzeitig in Verbindung setzen.
Herstellung von Straßenleitungen
Die betriebsfertige Herstellung von Straßenleitungen in unserem Versorgungsgebiet geben wir gem. § 6 (3) Wasserversorgungssatzung an dieser Stelle bekannt.
Sach- und Rechtslage zum Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern
Vor dem Verwaltungsgericht Mainz wurde ein Musterverfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit des Einbaus von Funkwasserzählern geführt. An diesem Verfahren war der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle als Beklagte beteiligt. Im Zuge einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde die Sach- und Rechtslage Ende Mai 2026 ausführlich erörtert. In diesem Verfahren konnte der Zweckverband unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung ausführlich und überzeugend darlegen, dass die subjektiven Rechte der Bürger/Anschlussnehmer nicht verletzt werden.
Dabei hat das Verwaltungsgericht abschließend festgehalten:
Der Einbau eines Funkwasserzählers steht im alleinigen Ermessen des Versorgers. Der Einbau verstößt insbesondere nicht gegen das Recht des Bürgers auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art.1 Abs. GG) oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Auch Verstöße gegen die DSGVO liegen nicht vor, die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in bundesrechtlichen Vorschriften.
Wir weisen nach Abschluss dieses Verfahrens daher auch darauf hin, dass ein Wahl- oder Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer/-innen bei der Bestimmung der Art der Messeinrichtung nicht besteht.
Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern
Auf Grundlage von § 17 und Anlage 1 seiner Wasserversorgungssatzung hat der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle sich dazu entschlossen, beginnend mit dem Jahr 2020, die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler sukzessive durch elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler zu ersetzen. Zum Einsatz kommt der Kaltwasserzähler MULTICAL® 21
- In den Jahren 2020 (ab Oktober 2020) und 2021 werden im Versorgungsgebiet zunächst alle außenliegenden Wasserzählerschächte mit dem neuen Funkwasserzähler ausgestattet.
- Ab dem Jahr 2022 bis voraussichtlich 2028 werden dann in allen Haushalten beim routinemäßigen Austausch der eichfälligen Wasserzähler die alten mechanischen Wasserzähler durch Funkwasserzähler ersetzt.
- Der Austausch der eichfälligen mechanischen Wasserzähler gegen Funkwasserzähler wird im jeweiligen Jahr zeitnah über die amtlichen Bekanntmachungsorgane (Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden und Allgemeine Zeitung/Ausgabe Bingen) und auf der Homepage des Zweckverbandes unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.
Wichtige Hinweise zum Funkwasserzähler über technische Sachverhalte, die Zählerablesung und insbesondere über datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir für Sie in der „Kundeninformation – Hinweise zum Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern“ zusammengestellt, die Sie unter nachfolgendem Link unter der Rubrik „Downloads“ unserer Homepage aufrufen können.
https://www.trollmuehle.de/download/…..
Weitergehende technische Informationen zum Funkwasserzähler erhalten Sie darüber hinaus im „Merkblatt – Elektronischer Wasserzähler – MULTICAL® 21 – für Haushalte“ unter nachfolgendem Link, ebenfalls unter der Rubrik „Downloads“ unserer Homepage.