Bitte beachten Sie die zeitnahen Veröffentlichungen in den amtlichen Bekanntmachungsorganen (Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden und Allgemeine Zeitung, Ausgabe Bingen).
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Tarifanpassung 2023
Die aktuelle Entwicklung der Kosten für Energie- und Materialbeschaffung, für Baumaßnahmen sowie für Personal zwingen den Zweckverband dazu, nach der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2021 die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser zum 01.01.2023 vorzeitig erneut anzupassen. Die Anpassung der Verbrauchsgebühren wurde durch die Verbandsversammlung am 08. Dezember 2022 beschlossen. Mit Schreiben vom 16. Januar 2023 zur Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Wirtschaftssatzung hat die zuständige Aufsichtsbehörde ADD Trier der Gebührenanpassung zugestimmt.
Mit in Kraft treten der neuen Wirtschaftssatzung wird die Verbrauchsgebühr um 0,62 € von bislang 1,73 €/m³ (brutto) auf 2,35 €/m³ (brutto) angepasst
Infolge des Krieges in der Ukraine sind die Preise für die Energie- und Materialbeschaffung in den vergangenen Monaten erheblich angestiegen und haben bislang nicht gekannte Dimensionen erreicht. So müssen für das Wirtschaftsjahr Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 beispielsweise für den Bereich Materialbeschaffung Mehrkosten von rund 930.000 € einkalkuliert werden, rund 750.000 € entfallen davon allein auf den Strombezug. Unter Berücksichtigung aller übrigen Kostenfaktoren würde für das Wirtschaftsjahr 2023 ohne eine Gebührenanpassung eine Deckungslücke von rund 1,154 Mio. EUR entstehen. Nur mit der genannten Anpassung der Verbrauchsgebühr kann dieses Defizit ausgeglichen und ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2023 erreicht werden.
Frisches Trinkwasser aus der Leitung ist das wichtigste und ein immer noch sehr preiswertes Lebensmittel. Um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden und vor dem Hintergrund ständig wachsender Herausforderungen wie Klimawandel, Cyberkriminalität oder steigender Betriebskosten auf Grund weltweiter Krisen, wird der Zweckverband auch künftig verantwortungsbewusst alle erforderlichen Instandhaltungen sowie die notwendigen Investitionen auf den Weg bringen, um die von seinen Verbandsmitgliedern übertragene Aufgabe zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung erfüllen zu können.
Windesheim, den 25.01.2023
Wechsel von Wasserzählern gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
auf Grundlage von § 7 der Verbandsordnung gibt der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle bekannt, dass die Hauswasserzähler im Auftrag des Zweckverbandes durch Mitarbeiter/-innen der Firma enwas GmbH aus Kirchheimbolanden ab dem 04. April 2022 in den darauffolgenden Monaten ausgetauscht werden.
Wir bitten die betroffenen Kundinnen und Kunden (ca. 2.500 im Versorgungsgebiet) den Mitarbeitern/-innen der Firma enwas GmbH, die sich entsprechend ausweisen können, den Zugang zu Ihrer Wasserzählereinrichtung zu ermöglichen. Der Austausch der Hauswasserzähler ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Sollten in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausanschlusseinführung bis zum Hauptabsperrhahn Reparaturen erforderlich sein, so setzen Sie sich bitte direkt mit dem Zweckverband in Verbindung.
Die Hauswasserzähler werden auf Grund der ablaufenden Eichfrist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (§ 37 MessEG in Verbindung mit Anlage 7, Ziffer 5.5.1 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV) gewechselt. Dabei werden die bisher eingebauten herkömmlichen mechanischen Wasserzähler gegen elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler ausgetauscht.
Der Zweckverband hat sich auf Grundlage von § 17 der Wasserversorgungssatzung dazu entschieden, beginnend mit dem Jahr 2020, die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler sukzessive durch elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler zu ersetzen. Wichtige Hinweise zum Funkwasserzähler über technische Sachverhalte, die Zählerablesung und insbesondere über datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir für Sie in der „Kundeninformation – Hinweise zum Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern“ zusammengestellt, die Sie unter nachfolgendem Link unter der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes aufrufen können. (https://www.trollmuehle.de/download/…..)
Weitergehende technische Informationen zum Funkwasserzähler erhalten Sie darüber hinaus im „Merkblatt – Elektronischer Wasserzähler – MULTICAL® 21 – für Haushalte“ unter nachfolgendem Link, ebenfalls unter der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes. (https://www.trollmuehle.de/download/…..)
Wir danken für Ihr Verständnis.
Windesheim, 23. März 2022
Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
auf Grundlage von § 17 und Anlage 1 seiner Wasserversorgungssatzung hat der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle sich dazu entschlossen, beginnend mit dem Jahr 2020, die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler sukzessive durch elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler zu ersetzen. Zum Einsatz kommt der Kaltwasserzähler MULTICAL® 21.
- In den Jahren 2020 und 2021 werden im Versorgungsgebiet vorwiegend alle außenliegenden Wasserzählerschächte sowie ausgewählte Versorgungsbereiche mit dem neuen Funkwasserzähler ausgestattet.
- Ab dem Jahr 2022 werden dann in allen Haushalten beim routinemäßigen Austausch der eichfälligen Wasserzähler die alten mechanischen Wasserzähler durch Funkwasserzähler ersetzt.
- Im Jahr 2028 wird voraussichtlich der Austausch aller herkömmlichen mechanischen Wasserzähler durch elektronische Funkwasserzähler im Versorgungsgebiet abgeschlossen sein.
Wichtige Hinweise zum Funkwasserzähler über technische Sachverhalte, die Zählerablesung und insbesondere über datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir für Sie in der „Kundeninformation – Hinweise zum Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern“ zusammengestellt, die Sie unter nachfolgendem Link unter der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes aufrufen können. (https://www.trollmuehle.de/download/…..)
Weitergehende technische Informationen zum Funkwasserzähler erhalten Sie darüber hinaus im „Merkblatt – Elektronischer Wasserzähler – MULTICAL® 21 – für Haushalte“ unter nachfolgendem Link, ebenfalls unter der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes. (https://www.trollmuehle.de/download/…..)
Wir danken für Ihr Verständnis.
Windesheim, September 2020