Hinweise zum Wasseranschluss

Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,

nachfolgend haben wir für Sie wichtige Hinweise für den Wasserhausanschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung zusammengestellt. Darüber hinaus gehende Fragen und Details klären wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines Vororttermins.

Begriffe

Die Hausanschlussleitung verbindet die Versorgungsleitung mit der Kundenanlage. Sie beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperreinrichtung (HAE).

Wer beantragt einen Trinkwasserhausanschluss?

Der Trinkwasserhausanschluss wird vom Grundstückseigentümer beantragt. Das dafür vorgesehene Antragsformular ist in der Verwaltung des Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle in Windesheim oder über diese Homepage erhältlich. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen im Original beim Zweckverband einzureichen. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme Ihres Anschlusses auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und dem Zweckverband bitte unnötige Terminschwierigkeiten und stellen Sie den Antrag bitte so frühzeitig wie möglich.

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Bauseits sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser – möglichst ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe an der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen. Steht ein derartiger Raum im Gebäude nicht zur Verfügung oder sollte die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück unverhältnismäßig lang werden, so ist an der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht nach Vorgabe des Zweckverbandes zu errichten. Bitte sprechen uns dann rechtzeitig an.

Wie ist die Leitungsführung?

Die Hausanschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig zu den Grundstücksgrenzen und auf dem kürzesten Weg sowie frostfrei von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungstrasse ist so zu wählen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Leitung auf Dauer zugänglich bleibt sowie leicht zu überwachen bzw. zu kontrollieren ist. Der zu erstellende Graben muss eine Mindestbreite von 0,60 cm haben, Abstände zu anderen Versorgungsleitungen ergeben sich aus dem DVGW Regelwerk und der DIN EN 805. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut werden. Müssen Hausanschlussleitungen unter Gebäudeteilen (z.B. Terrassen, Treppen) geführt werden, so sind die Leitungen in diesem Bereich in Schutzrohren zu verlegen. Die Trassenführung der Hausanschlussleitung soll Baumpflanzungen in angemessener Weise berücksichtigen, damit der Bestand der Leitung oder der Bewuchs nicht beeinträchtigt werden. Zum Schutz der Leitung und des Bewuchses sind erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu treffen (s. DVGW – Hinweis GW 125).

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Zweckverbandes in der Straße und Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation legen unsere Mitarbeiter fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.

Kann die Trinkwasser-Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?

Nein! Zur Herstellung der Trinkwasser-Hausinstallation ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, welches in das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser-Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wird.

Kann bereits während der Bauzeit Trinkwasser bezogen werden?

Ja – sofern die Hausanschlussleitung bereits auf Ihr Grundstück verlegt wurde. In diesem Fall ist jedoch darauf zu achten, dass der Bau-Wasserzähler zwingend gegen Frost und Beschädigungen geschützt wird. Darüber hinaus bieten wir u. a. für diese Zwecke Standrohre an, die zu besonderen Bedingungen bzw. Bestimmungen ausgeliehen werden können (siehe hierzu auch Tarife).

Wie ist die technische Ausführung?

Die Hausanschlussleitung wird im Erdreich mit einer Mindestüberdeckung von 1,0 m verlegt. Die Hauseinführung im Schutzrohr hat ebenso in frostfreier Tiefe (mind 1,0 m unter Geländeoberkante) zu erfolgen. Das Schutzrohr kann vom Zweckverband geliefert werden bzw. kann bei diesem bezogen werden. Der Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung geht nach dessen Herstellung in das Eigentum des Zweckverbandes über.

Wann kann die Wasserlieferung beginnen?

Das von Ihnen beauftrage Installationsunternehmen muss die Fertigstellung der Kundenanlage dem Zweckverband schriftlich anzeigen. Hierzu ist ein entsprechendes Antragsformular zu verwenden, welches in der Verwaltung des Zweckverbandes oder auf der Homepage zum Download zur Verfügung steht. Nach Erhalt dieses vollständig ausgefüllten Antrages kann die Montage des Wasserzählers durch den Zweckverband erfolgen und Ihre Installationsanlage in Betrieb genommen werden.

Wie steht es mit dem „Kleingedruckten“?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Zweckverband sind die Wasserversorgungssatzung, die Entgeltsatzung und die Wirtschaftssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle in der jeweils gültigen Fassung. Diese werden von Ihnen mit Antragsstellung auf einen neuen Hausanschuss anerkannt. Die Satzungen liegen in den Räumen des Zweckverbandes aus und/oder können auf der Homepage eingesehen werden.

Ergänzende Hinweise:

Bei der erstmaligen Herstellung eines Wasserhausanschlusses wird vom Zweckverband in der Regel die Wasserzähleranlage inkl. Wasserzählerbügel und Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) installiert.
Der Zweckverband ist gemäß der bereits genannten Wasserversorgungssatzung Eigentümer der Hausanschlussleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE).
Die Kundenanlage umfasst alle Leitungen und Anlagen, die in Fließrichtung des Wassers hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) liegen, ohne die Messeinrichtung (Wasserzähler).
Somit sind Wasserzählerbügel und Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) Bestandteile der Kundenanlage.