Für die Jahresabrechnung werden ab Anfang Oktober die Wasserzähler in den Schächten und den Gärten abgelesen. Die dabei festgestellten Wasserzählerstände werden zum 31.12. des Jahres hochgerechnet.

Wir bitten darum, dass die Zähler in diesem Zeitraum für unsere Ableser frei zugänglich sind. Diese können sich auf Verlangen ausweisen.

Zählerstände, die uns am Ende des Abrechnungszeitraumes (31.12. des Jahres) nicht vorliegen, werden wir schätzen.