Die betriebsfertige Herstellung von Straßenleitungen in unserem Versorgungsgebiet geben wir gem.
§ 6 (2) Wasserversorgungssatzung wie folgt bekannt:
Ortsgemeinde Straße / Neubaugebiet
Daxweiler Heimbacher Straße / Bergstraße
Gutenberg Auf der Au
Hargesheim Am Sonnenberg
Waldlaubersheim Gewerbepark, Teilgebiete Nord und Süd
Windesheim Goldgrube
Wir setzen Sie hiermit über das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang gem. § 3 und § 6 unserer Wasserversorgungssatzung in Kenntnis.