Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

auf Grundlage von § 7 der Verbandsordnung gibt der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle bekannt, dass von Oktober 2020 bis Dezember 2020 Mitarbeiter des Zweckverbandes im Versorgungsgebiet in einem Teil der außenliegenden Wasserzählerschächte die bisher eingebauten herkömmlichen mechanischen Wasserzähler gegen elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler austauschen werden. Dabei werden auch Wasserzähler auf Grund ablaufender Eichfrist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (§ 37 MessEG in Verbindung mit Anlage 7, Ziffer 5.5.1 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV) gewechselt.

Wir bitten die betroffenen Abnehmer (ca. 360 im Versorgungsgebiet) den Mitarbeitern des Zweckverbandes, die sich entsprechend ausweisen können, den Zugang zu Ihrer Wasserzählereinrichtung bzw. dem Wasserzählerschacht zu ermöglichen. Der Austausch der Wasserzähler ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Der Zweckverband hat sich auf Grundlage von § 17 der Wasserversorgungssatzung dazu entschieden, beginnend mit dem Jahr 2020, die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler sukzessive durch elektronische Ultraschall-Funkwasserzähler zu ersetzen. Wichtige Hinweise zum Funkwasserzähler über technische Sachverhalte, die Zählerablesung und insbesondere über datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir für Sie in der „Kundeninformation – Hinweise zum Einbau von elektronischen Ultraschall-Funkwasserzählern“ zusammengestellt, die Sie unter nachfolgendem Link unter der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes aufrufen können. (https://www.trollmuehle.de/download/…..)

Weitergehende technische Informationen zum Funkwasserzähler erhalten Sie darüber hinaus im „Merkblatt – Elektronischer Wasserzähler – MULTICAL® 21 – für Haushalte“ unter nachfolgendem Link, ebenfalls unter der Rubrik „Downloads“ der Homepage des Zweckverbandes. (https://www.trollmuehle.de/download/…..)

Wir danken für Ihr Verständnis.

Windesheim, September 2020